Wikipedia ist gut und schön, hat aber auch Schwächen, wie jedem klar sein dürfte. Aktuell wurde ich auf den wikipedia Beitrag „Missbrauch mit dem Missbrauch“ aufmerksam. Dort steht: „Laut Angaben des Präsidenten des Deutschen Familiengerichtstages, Siegfried Willutzki, wird in ca. 40 % aller streitigen Sorgerechtsverfahren durch die um das Sorgerecht kämpfende Mutter ein Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen den Vater erhoben.“ Diese Angabe basiert auf einen Artikel in der Rheinische Post vom 26.3.1994, es gibt im Internet etliche Verweise auf diese Textstelle. Vor allem „Väterrechtler“ wie z.B. die paPPas, „Väter für Kinder“, „Väteraufbruch für Kinder“ aber auch Homepages der Maskulistenbewegung etc. verweisen immer wieder auf diese Quelle. Sogar der Focus (Heft Nr. 23) zitiert diese Zahl 1996 wie folgt: "In rund 40 Prozent aller Sorge- und Umgangsrechtsverfahren wird Schätzungen zufolge mittlerweile der Vorwurf des Sexmißbrauchs erhoben (meist von Müttern gegen Väter), oft unterstützt von Gutachtern der „Aufdeckungs“-Fraktion." (dieser Artikel ist immer noch online!)Diese belege das hohe Ausmass von willentlichen Falschbeschuldigungen gegen Väter, um diese zu zerstören und um vor allem den Kontakt zum Kind zu unterbinden, so der Tenor dieser “Männeraktivisten“. Da die Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs im Folgejahr nach 1994 zugenommen hätten, schreiben z.B. die paPPas auf ihrer Homepage: "In der Konsequenz hat also ein Vater, der gerichtlich um Sorge oder Umgang streitet, eine 1:1-Chance, sich den Vorwurf einzuhandeln."
Zu dem Thema an sich lässt sich mittlerweile ein ganzes Buch schreiben, so viel haarsträubendes und richtigzustellendes Material (u.a. auch erzeugt durch seriöse Medien wie den SPIEGEL – durch Gisela Friedrichsen - und die ZEIT – durch Sabine Rückert) liegt da mittlerweile vor. Da mein Blog eine sehr gute Googel Positionierung hat, möchte ich die Gelegenheit nutzen, in meinem bescheidenen Rahmen der Möglichkeiten zu der o.g. Zahl etwas zu schreiben.
Wenn man sich klar macht, dass z.B. 1996 in über 150.000 Fällen in entsprechenden Verfahren über die elterliche Sorge und in über 20.000 Fällen über die Regelung des Umgangs entschieden wurde (vgl. Ruhl, R. 2000: Väter - Opfer bei Trennung und Scheidung? In: Lenz, H.-J. (Hrsg.): Männliche Opfererfahrungen. Problemlagen und Hilfeansätze in der Männerberatung. Juventa, Weinheim. , S. 150) dann wären das bei 40 % 60.000 angezeigte Fälle sexuellen Missbrauch innerhalb von Sorgerechtstreitigkeiten und 8.000 angezeigte Fälle während Umgangsrechtstreitigkeiten. 1996 wurden aber nur 19.522 Fälle von sexuellem Missbrauch polizeilich registriert und diese Fälle beziehen sich wohlgemerkt auf eine Vielzahl von TäterInnengruppen, also nicht nur auf Väter. Die Zahl von 40 % lässt sich also alleine durch diese kleine Rechnung sehr leicht widerlegen. Aber ergänzen wir dies doch noch um eine Studie:
Busse / Steller / Volbert (2000) haben 1.394 Akten Berliner Familiengerichte zur Frage der Umgangsregelung aus den Jahrgängen 1988, 1993 und 1995 wissenschaftlich ausgewertet. In nur 45 Fällen (ca. 3,3 %) kam ein sexueller Missbrauchsverdacht zur Sprache. Eine Auswertung von 1.500 Sorgerechtsakten aus den drei genannten Jahrgängen erbrachte ebenfalls nur 45 Fälle ( 3,0 %), die einen Missbrauchsverdacht beinhalten. (vgl. Bange, D. / Körner, W. 2002: Handwörterbuch Sexueller Mißbrauch. Hogrefe-Verlag, S. 94)
Ein weiteres Rechenbeispiel bringt uns der Realität noch mal näher:
1996 waren nur 1.543 von den 19.526 (mutmaßlichen) Opfern mit dem Täter/der Täterin verwandt. Das entspricht 7,90 % der Fälle. (vgl. Bundesministerium des Inneren / Bundesministerium der Justiz, 2006: Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht. S. 101) Ca. 3,5 % der Tatverdächtigen sind zudem weiblich, das zeigen die Statistiken (Dunkelfeldstudien zeigen da etwas anderes, aber das nur nebenbei). Da sich dieser Text auf die (angeblich massenhaften) Falschbeschuldigungsvorwürfe gegen Männer bzw. speziell Väter bezieht, können wir also nochmal 3,5 % von den 1.543 „Verwandtschaftsfällen“ abziehen, das wären Minus 54. Bleiben 1.489 Anzeigen gegen Männer, die mit dem (mutmaßlichen) Opfer verwandt sind. Nun muss mann auch noch wissen, dass z.B. im Jahr 1999 24,5 % aller Tatverdächtigen zwischen 8 und 21 Jahren alt waren, i.d.R. also gar keine eigenen Kinder haben. Und 8,1 % der Tatverdächtigen waren über 60 Jahre alt und fallen somit bzgl. Sorgerechtsstreitigkeiten auch raus. Ich vermute allerdings, dass innerhalb der „Verwandtschaftsfälle“ eher Tatverdächtige über 21 Jahre auftauchen. Insofern ziehe ich nochmal vorsichtige 10 % von den 1.489 Anzeigen gegen männliche Verwandte ab. Übrig bleiben dann noch 1340 Fälle. Innerhalb dieser verbleibenden Fälle werden jetzt nicht nur Väter stecken, sondern auch Onkel, evtl. der Cousin oder auch der angeheiratete Stiefvater, vielleicht auch noch ein paar junge Großväter, die über 60 Jahre alten Tatverdächtigen haben wir oben ja schon etwas rausgerechnet. Wieviele leibliche Väter angezeigt wurden, bleibt also Spekulation. Um eine gerade Zahl zu bekommen, rechne ich einfach mal mit hohen 1.000. Ich glaube dabei ehrlich gesagt, dass es weit weniger sind. Aber bleiben wir einfach bei dieser Zahl.
Kommen wir also zurück zu den 150.000 Sorgerechtsfällen aus dem Jahr 1996 und stellen diesen Fällen einfach alle 1.000 mögliche Anzeigen gegen Väter gegenüber (obwohl Anzeigen gegen Väter ja auch außerhalb von Sorgerechtsstreitigkeiten erfolgen). Das würde dann bedeuten, dass in nur 0,66 % der Sorgerechtsfälle ein Missbrauchsverdacht gegen Väter ausgesprochen wird!
(Die Berliner Studie von Busse / Steller / Volbert (2000) hatte um die 3 % ergeben. Dies legt den Schluss nahe, dass es regional ein unterschiedliches Anzeigeverhalten gibt und vor allem in Großstädten verhältnismäßig viel angezeigt wird.)
Die Polizeiliche Kriminalstatistik der letzten Jahre zeigt außerdem, dass von den angezeigten Fällen nur ca. 10 % zu einer Verurteilung führen. Von den oben berechneten fiktiven 1000 Vätern werden also nur 100 verurteilt (die meisten davon auf Bewährung oder mit einer Geldstrafe, auch das zeigt die Statistik). Die Gerichte agieren hier also sehr sehr vorsichtig und schicken nicht massenhaft Väter in die Gefängnisse, weil ihre durchgeknallten (unter feministischer Hypnose stehenden) EX-Ehefrauen mal „einfach so“ einen Missbrauchsverdacht aussprechen, um sich das Sorgerecht zu sichern.
Trotz dieser leicht herauszufindenden Daten spukt die Zahl von 40 % Anschuldigungen gegen Väter im Internet weiter herum, sogar auf wikipedia. Die entsprechenden (Internet-)Akteure müssen sich meines Erachtens nach fragen lassen, welche Motivation sie haben, eine solche falsche Zahl zu verbreiten? (Eigentlich müsste die Aufklärung über die wahren Zahlenverhältnisse sogar im Interesse der Väteraktivisten sein, alleine schon um ihre eigenen Nerven zu beruhigen.)
Dieses ganze Thema um angeblich massenhafte Falschbeschuldigungen und unzählige „böse Mütter“ und „rachsüchtige Feministinnen“ ist ein Thema mit unzähligen Abgründen. Hier wird all zu oft Realität gemacht, nicht gesehen. (Und ja, es gibt auch Väter, die real Opfer von Falschbeschuldigungen wurden. Aber nicht in dem Ausmass, wie das verbreitet wird.)
Ich möchte alle, die von dem Thema vielleicht das erste mal hören, dazu aufrufen, sehr vorsichtig und sehr kritisch zu sein, was das Thema Falschbeschuldigungen in Missbrauchsfällen angeht. Leider entpuppen sich all zu oft auch gerade angebliche Arbeiter für die Rechte von Vätern und Kinder als sehr destruktive Akteure, die allerleih Unsinn in die Welt setzen. Dem Schutz der Kinder dient es nicht, eine Zahl wie die o.g. von 40 % in der Welt zu verbreiten, sie dient dem Schutz der realen TäterInnen.
(Anmerkung: Dieser Text wurde am 07.01.2011 noch mal um einige Zeilen und Daten ergänzt - vor allem um die Berliner Studie und das anschließende Rechenbeispiel -, insofern beziehen sich die Kommentare unten noch auf die alte Textversion)
Weiterführende Links:
Gibt es einen »Missbrauch mit dem Missbrauch«?
Helfermafia" und "Fürsorgestasi" - Über den Missbrauch mit dem Missbrauch
Dreierlei:
AntwortenLöschen1. Es gibt Menschen, die daran interessiert sind, dass die Zahlen ihren jeweiligen Interessen entsprechen, da daran politische Entscheidungen geknüpft werden können. DESHALB: Glaube NIEMANDEM. ALLE Zahlen sind parteiisch. FeministInnen und AntifeministInnen spielen hier spiegelverkehrt das jeweils selbe Spiel.
2. Statistik ist ein Spielfeld, in dem jeweils andere Wirklichkeitsausschnitte jeweils andere Zahlen ergeben können. Ganz objektiv sogar. Bist Du Dir sicher, dass das, was die einen von "40 % aller streitigen Sorgerechtsverfahren" sagen auch gilt, wenn man die von Dir genannten 150.000 Fälle von 1996 zu Gerunde legt? Waren diese 150.000 Fälle alle STRITTIG? Wie ist "strittig" definiert?
3. Ich weiß nicht, wie man da noch zu RICHTIGEN Zahlen kommen kann. Mich erschüttert anderes: Mit dem Verweis auf Zahlen wird darum gekämpft, welches Verbrechen wie hart geahndet werden soll, wobei jede Seite "ihr" Verbrechen relativiert. Die einen werfen den anderen dann Vergewaltigungszahlen vor, diese den einen Falschbeschuldigungszahlen - in beiden Fällen werden Opfer delegitimiert, Leiden bestritten. JEDE Vergewaltigung ist so schlimm, dass sie härtestmöglich bestraft werden muss - das gilt auch dann, wenn dieses Verbrechen nur ein einziges Mal im Jahr stattfinden sollte. DASSELBE gilt für das Verbrechen der Falschbeschuldigung (und seine oft SEHR gravierenden Folgen von Kindesentzug, Enteignung, Wohnungs- und Arbeitsplatzverlust bis hin zu jahrelanger Freiheitsberaubung). Was interessieren das konkrete Opfer die Zahlen?
DESHALB: Es geht nicht um Statistik, sondern um Gerechtigkeit für die Opfer BEIDER Verbrechen - egal, wie viele oder wie wenige sie sind.
Du solltest Dich nicht auf das klägliche Spiel des Gegeneinander-Aufrechnens einlassen, sondern mutig BEIDE Verbrechen anprangern.
Na „Antistatistiker“ ob wir uns wohl schon von einigen Kommentaren an anderer Stelle hier im Blog kennen ( da wüssten wir ja, wo das wieder endet…)? Schön sind gleichbleibende Namen, sonst stiftet mann nur Verwirrung.
AntwortenLöschen"Ich weiß nicht, wie man da noch zu RICHTIGEN Zahlen kommen kann"
Busse / Steller / Volbert (2000) haben 1.352 Akten Berliner Familiengerichte zur Frage der Umgangsregelung aus den Jahrgängen 1988, 1993 und 1995 ausgewertet. In nur 45 Fällen (3,3 %) kam ein sexueller Missbrauchsverdacht zur Sprache. Eine Stichprobe von 1.500 Sorgerechtsakten aus den drei genannten Jahrgängen erbrachte ebenfalls nur 45 Fälle ( 3,0 %), die einen Missbrauchsverdacht beinhalten.
Für einen Gerichtsbezirk repräsentative Untersuchungen aus den USA kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Der Anteil sexueller Missbrauchsvorwürfe in Familiengerichtsverfahren lag bei den Untersuchungen bei ca. 2 %. (vgl. Bange, D. / Körner, W. 2002: Handwörterbuch Sexueller Mißbrauch. Hogrefe-Verlag, S. 92)
Zahlen müssen die Opfer und den Opferschutz interessieren, da sie ihre Wirkung tun. Und natürlich gibt es hier auch eine Gewichtung: Hier viele reale Opfer sexueller Gewalt, die oftmals kaum Chancen haben, die TäterInnen vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen. Dort realtiv wenige real (willentlich) falsch Beschuldigter, denen ebenfalls geholfen werden muss.
Mich interessiert eher de juristische Seite. Und da gefällt mir § 164 StGB überhaupt nicht. Er ist formuliert ganz aus Sicht des Staates, der Falschbeschuldigung nur als Verbrechen am Staat betrachtet, das Opfer aber nicht berücksichtigt.
AntwortenLöschenIn Sachen Vergewaltigung hat da - zu Recht - eine breite gesellschaftliche Sensibilisierung stattgefunden, die sich auch auf die Rechtspraxis auswirkt. Das ist gut so. Für wünschenswert hielte ich unabhängig von Opferzahlen (das führt nur wieder zu ideologischen Streitigkeiten, die den Opfern NICHT helfen) ähnliches für Falschbeschuldigung.
Und rein juristisch: Folgen von Falschbeschuldigungen sind der falsch beschuldigenden Seite anzulasten, Gefängnishaft von Unschuldigen aufgrund von Falschaussagen z.B. als entsprechend lange Freiheitsberaubung zu behandeln - je länger eine solche Falschaussage aufrecht erhalten wird, desto schwerer wäre sie also zu ahnden.
Gesetzgebung allein freilich bewirkt noch nicht eine opferfreundliche Rechtspraxis und gesellschaftliche Sensibilisierung. Hinweise auf eine angeblich oder wirklich geringe Zahl von Opfern sind jedem Opfer gegenüber zynisch und beinhalten als Aussage eigentlich nur eine Rechtfertigung des Verbrechens - denn was anderes kann der Hinweis auf angebliche oder wirkliche Seltenheit eines Verbrechens bedeuten? Hat es deshalb nicht stattgefunden? Ist deshalb nichts dagegen zu unternehmen?
Ich halte solche Hinweise nicht für zynisch, wenn es um eine allgemeine gesellschaftliche Debatte geht. Sie sind sogar sehr notwendig, denn die destruktiven Teile der Väterbewegung und so einige einflussreiche andere Akteure erkämpfen sich seit Jahren immer mehr Einfluss und Gehör bzgl. ihrer Thesen und (bewussten?) falschen Informationen. Wenn ein „seltenes Verbrechen“ zum „Massenphänomen“ erklärt wird (und oftmals ein Massenphänomen (sexuelle Gewalt) zum seltenen Verbrechen, mann schaue sich die Beiträge der Szene nur an), dann muss mann da aufklären. Darum geht es!
AntwortenLöschenwas sagst du einem falsch beschuldigten? dass sein fall selten vorkommt?
AntwortenLöschen"was sagst du einem falsch beschuldigten? dass sein fall selten vorkommt?"
AntwortenLöschenIch schrieb: „wenn es um eine allgemeine gesellschaftliche Debatte geht.“ Darum geht es mir.
Einem - gerichtlich nachgewiesen - (WILLENTLICH) falsch Beschuldigten können Zahlen über die Häufigkeit bzw. Seltenheit dieses Verbrechens in der Tat egal sein.
eben. es geht NICHT um zahlen. noch einmal: was hältst du von dem vorschlag, falschbeschuldigung, willentliche natürlich, unter eine strafe zu stellen, die in relation zu dem von ihr verursachten schaden steht?
AntwortenLöschenmir scheint, dein ganzes opfer-gerede ist nicht geleitet von empathie für opfer egal welcher untat, sondern von strukturierten interessen, die dazu führen, dass es fälle gibt, über die du sprichst und andere, die du nicht zur kenntnis nehmen WILLST. wieso?
Ich finde es schon ziemlich nett von mir, lieber „Anonym“, dass ich mich hier wieder auf einen Austausch mit Dir einlasse, nachdem sowohl Dein Diskussionsstil als auch diverse Beleidigungen in Deinen Kommentaren zum Beitrag „Medusas Kinder“ wirklich…a a anstrengend waren und ich diesen Umgangston auch nicht gewöhnt bin. Leider stimmst Du jetzt schon wieder diese Untertöne an...
AntwortenLöschenMeine obigen Antworten finde ich wichtig für Andere, die hier lesen, weil sie den Beitrag noch mal erweitern. Insofern habe ich mir da gerne die Zeit genommen.
Willentliche, nachweisbare Falschaussagen vor Gericht stehen bereits unter Strafe. Das Strafmaß wird jedem, der vor Gericht aussagt, vorher vom Richter/Richterin vorgelesen. Ob dieses Strafmaß „gerecht“ ist, kann ich nicht beurteilen. Juristisch bin ich zu sehr Laie, als dass ich mir dazu weitere Kommentare erlauben will.
Ich habe den Text heute nochmal um einige Zeilen und wichtige Daten ergänzt. Jetzt ist der Text noch mal runder.
AntwortenLöschenLeider werden die Opfer einer Falschbeschuldigung vergessen, bei denen die Polizei noch nicht mal aktiv wird und die in keiner Statistik zu finden sind. Existenzbedrohend sind diese Falschbeschuldigungen dennoch. Auf jeden Fall gibt es erst mal keinen Umgang, obwohl der Vorwurf so abstrus ist, dass die Polizei überhaupt nicht ermittelt.
AntwortenLöschenBeim Missbrauch mit dem Missbrauch verblassen alle Zahlen wenn man sich einzelne Fälle Betrachtet. Die "Wormser Prozesse" z.B. sind eher mit Hexenprozessen zu vergleichen. Zerstörte Familien, zerstörte Existenzen, Selbstmorde ... und vieles mehr. Sabine Rückert hat einen Fall aufgedeckt bei dem die zu unrecht Beschuldigten Jahrelange Haftstrafen abgesessen haben und einer der falsch Beschuldigten Selbstmord beging. Die richtigen Täter in den Höhen der Macht bleiben dagegen straffrei. Siehe Dutroux in Belgien. So richtig ermitteln will da keiner.
AntwortenLöschenDer Opferanwalt Andrew Vachss schrieb einmal: „Wir müssen dafür sorgen, dass die Justiz so gerecht und gründlich wie nur irgend möglich arbeitet. Sicher - ich bin dafür -, ich frage mich nur, wie viele von denen, die 'Hexenjagd' schreien, ebenfalls dafür sind.“ Der Satz gilt vor allem für Leute aus dem wgvdl Forum, die jetzt hier logischerweise wieder auftauchen.
AntwortenLöschenDie Wormser Prozesse waren ein Fall, der etliche Jahre zurückliegt und sehr spektakulär und medienwirksam war. Diese Art von Fällen werden nicht mehr, indem sie immer wieder als Beispiel zitiert werden.
Sabine Rückert… die sich in Ihren Artikeln mit Stichworten wie „Kreuzzug gegen den Missbrauch“, „kollektive Hysterie“, „Damen von der Aufdeckungsfront“ „Aufdeckungsrausch“, „kollektiver Wahn“, "wahnhafte Fixierung auf den sexuellen Missbrauch", "kollektive Verwirrung", "Spiegel der dunklen Seite des Feminismus", "irreale Konfusion", „Pseudoerinnerungen“ usw. hervortat… Der Fall, den Du beschreibst ist vielschichtiger. Der Vater des Mädchens, welches Vater und Onkel durch Falschanschuldigungen ins Gefängnis gebracht hat, wird von Rückert wie folgt beschrieben:
„Er terrorisiert seine Frau, misshandelt seine vier Kinder, zerstört die Einrichtung. Am härtesten trifft es Amelies ältere Schwester Bianca. Sie wird getreten, in den dunklen Heizungskeller gesperrt und muss zur Strafe auf einem Bein im winterlichen Garten stehen. Nachbarn sehen es und helfen nicht. Bianca hört auf zu essen, sie erbricht sich bei den Mahlzeiten aus Angst vor ihrem Vater, und er zwingt sie, das Erbrochene wieder aufzuessen.“ Der Tochter wurde nicht geholfen, ihr Ausweg und vielleicht auch Rache bestand in der Erfindung eines sexuellen Missbrauchs. Das entschuldigt nicht ihre Tat, macht den Verlauf aber verständlicher.
richtig so! je kleiner eine gruppe sich rechnen lässt, desto weniger aufmerksamkeit verdient sie. kann man die nicht gleich verbieten? dann gäbs überhaupt kein problem mehr mit den angeblichen falschbeschuldigungen und dem ganzen unseligen gejammere darüber. wen interessiert das denn?
AntwortenLöschenNa ja, die andere Seite machts auch nicht besser. Ihre Statstiken von "Jedes dritte Kind wird sexuell missbraucht" ist nicht minder an den Haaren herbeigezogen. Sie basiert auf der Annahme einer hohen Dunkelziffer. Umgekehrt könnte man aber genauso fragen, wie hoch die Dunkelziffer bei Falschanschuldigungen und falsch Verurteilten liegt. In den letzten Monaten kommen immer mehr Fälle ans Tageslicht, wo Unschuldige Jahre hinter Gitter verbracht haben.
AntwortenLöschenDass die Dunkelziffer bei Falschnaschuldigungen hoch ist, weiß ich aus eigener Erfahrung. Sowohl meine Mutter hat Falschanschuldigungen erhoben, als auch meine Schwester, um sie an meiner (unserer) Mutter dafür zu rächen, dass sie sie ins Heim abgeschoben hat.