Mit der ZEIT Gerichtsreporterin Sabine Rückert und ihrer - meiner Auffassung nach - destruktiven Berichterstattung über Sexualstraftaten und anzeigende Frauen und Mädchen habe ich mich schon vor einigen Jahren befasst. Leider findet man immer noch relativ wenig kritisches über sie, obwohl man über sie und Gisela Friedrichsen vom SPIEGEL (die ähnlich agiert) mittlerweile ein ganzes Buch schreiben könnte. Insofern möchte ich das Internet um diesen kritischen Beitrag erweitern. Meine Kritik gegen Sabine Rückert richtet sich gegen ihren Umgang mit Sexualstraftaten insgesamt, dadurch werde ich die Bereiche Vergewaltigung/sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch hier etwas zusammenmischen.
Meine Kritik richtet sich kurz gesagt gegen einige deutliche Tendenzen ihrer Berichterstattung, die man wie folgt zusammenfassen kann: Falschbeschuldigungen bei Sexualstrafdelikten seien sehr häufig; viele vermeintliche Täter seien demnach vielmehr die eigentlichen Opfer; die falsch Beschuldigerinnen seien oftmals psychisch krank und labil; Gerichte, Jugendämter, Feministinnen und Kinderschützerinnen seien oftmals verblendet, hysterisch und übereifrig. Zusätzlich fällt mir immer wieder die schnippische, manchmal offen verächtliche Tonart in ihren Artikeln auf, die diesem ernsten Thema nicht angemessen ist.
Zuvor muss mann und frau wissen, wie Frau Rückert über Opfer von sexueller Gewalt denkt. Dies verrät sie in ihrem Buch „Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen" (2007), in dem sie frei von der Leber schreibt:
"Der Missbrauchsvorwurf wird zur Generalerklärung für alles Frauenunglück dieser Welt, für Frustrationen, Misserfolg und Wahnsinn. Und er wird zum Blankoscheck für haltlose Verdächtigungen. Alles, was das vermeintliche Opfer braucht, ist ein unkonkretes Unwohlsein, und schon kann es sich guten Gewissens auf die Suche machen nach einem Sündenbock für das eigene Elend. „ (S. 77) Rückert zerreißt dann auch gleich das sehr erfolgreiche Selbsthilfebuch „Trotz allem", das allein in Deutschland bis 2007 über 100.000 mal verkauft wurde, wie mir der Verlag einst mitteilte und zudem in fast jeder öffentlichen Bücherhalle steht. „Das Buch erhebt den Anspruch, vergewaltigten Mädchen und Frauen in ihrer Not zur Seite zu stehen, in Wirklichkeit aber leistet es vor allem jenen gestörten Seelen Hilfestellung, die aus welchen Motiven auch immer, seien es Rache- oder Minderwertigkeitskomplexe, falsche Beschuldigungen gegen Männer erheben." (S. 77) Für sie ist das Buch "Trotz allem" so wörtlich eine reine "Suggestivlektüre" (S. 238) Im Zusammenhang mit ihrer Kritik gegen "Trotz allem" und der Bezeichnung von Missbrauchsopfern als "Überlebenden" fällt dann auch folgender Satz: "Sie werden als "Überlebende" bezeichnet, als wären sie den Bombennächten eines Weltkrieges entronnen. " (S. 73)
Dieser abfälligen Bemerkung der Autorin ist zu entnehmen, dass sie sich offensichtlich nicht wirklich mit den möglichen Folgen und Empfindungen von Opfern sexueller Gewalt beschäftigt hat und dies wohl auch nicht will, wenn man ihre Berichterstattung verfolgt. Einige Betroffene (die ungenaue Erinnerungen haben), die in "Trotz allem" von sich berichten, missbraucht worden zu sein, sind für die Autorin übrigens auch nur - so wörtlich in ihrem Buch - "vermeintliche Opfer" (siehe Zitat oben) oder so wörtlich bzgl. einer Betroffenen eine „angeblich missbrauchte Frau“ (S.74). Rückert schreibt: "In Trotz allem berichten missbrauchte oder vermeintlich misbrauchte Frauen von ihren Misbrauchserfahrungen" (S. 73) Lassen sich Falschbeschuldigerinnen jetzt schon für ein Selbsthilfebuch interviewen und sind die über 100.000 Leserinnen des Buches alles Frauen, die eine Falschanschuldigung planen und sich dort das „know how“ holen?, möchte man die Autorin fragen. Man fragt sich auch, ob eine Gerichtsreporterin jemals objektiv über Mädchen/Frauen, die vor Gericht sexuelle Gewalt anklagen, berichten kann, wenn sie schon den Wahrheitsgehalt von Berichten in Selbsthilfebüchern anzweifelt…
Solche und weitere haarsträubende Äußerungen der Autorin zeigen ein Bild einer Frau, die wohl ein Problem mit von sexueller Gewalt betroffenen Frauen zu haben scheint. Das an sich ist nichts Neues. Opfer (und deren Helfer) zu diffamieren und direkt oder indirekt zum Schweigen zu bringen hat eine lange Tradition, die bis in biblische Zeiten zurückreicht. Es verwundert nur, dass eine derart eingestellte Frau als hoch angesehene Journalistin für die ZEIT arbeitet und dort offen bzgl. dem sexuellen Missbrauch an Kindern über (O-Töne) den „Kreuzzug gegen den Missbrauch“, die „kollektive Hysterie“ und „Damen von der Aufdeckungsfront“, den „Aufdeckungsrausch“ und „kollektiven Wahn“, die „wahnhafte Fixierung auf den sexuellen Missbrauch" und "kollektive Verwirrung", "den Spiegel der dunklen Seite des Feminismus", die "irreale Konfusion" und von "Pseudoerinnerungen“ berichten darf. Große Artikel mit Titeln wie "Inquisitoren des guten Willens", "Unrecht im Namen des Volkes", „Lügen, die man gerne glaubt“, „Schuldig auf Verdacht“, Böse Eloquenz“ und „Nichts als die Unwahrheit“ zeigen, wo die Reise hingeht.
Sabine Rückert durfte in den letzten Monaten vor allem auch über Kachelmann und auch Strauß-Kahn schreiben, als „Expertin für Sexualstraftaten“ sozusagen. Auf Grundlage eines „Mangel an Ergebnisoffenheit“ ließen sich „die überstürzten Reaktionen der Staatsanwälte“ in beiden Fällen erklären.“, schreibt sie u.a. Im Fall Kachelmann war sie sich schon vor Beginn der Hauptverhandlung sicher, dass es sich um eine Falschbeschuldigung handelte. Zudem wurde eine E-Mail bekannt (siehe meedia.de), die Rückert im Mai dem Kachelmann-Verteidiger Birkenstock geschickt hatte. Wortlaut:
"Wir können nur zusammen kommen, wenn Ihre Verteidigung in dem angedeuteten Sinne professionalisiert wird, dazu sollten Sie sich überlegen, einen Kollegen einzubinden, der Verfahren dieser Art auch gewachsen ist. Wenn Sie mein Buch gelesen haben, wissen Sie, wen ich in einem solchen Fall wählen würde.",schrieb die Journalistin, die damit alle gebotenen Grenzen der journalistischen Berichterstattung sprengte. Johann Schwenn, der zwei wegen sexuellen Missbrauch verurteilte zusammen mit Rückert frei bekommen hatte (über dieses Verfahren handelt Rückerts Buch – siehe oben), ist der Mann, mit dem zusammen sich Rückert eine erfolgreiche Verteidigung von Kachelmann vorstellen kann. „Die 50-Jährige ist über ein Buchprojekt mit Kachelmanns Wahlverteidiger Johann Schwenn verbandelt und hat wohl maßgeblich mit dafür gesorgt, dass der Hamburger mitten im Verfahren den Platz des Kölner Rechtsanwaltes Reinhard Birkenstock einnahm.“, schreibt meedia.de weiter. Es hat einen sehr faden Beigeschmack, dass ausgerechnet Sabine Rückert zusammen mit einem Kollegen nach dem Freispruch ein ausführliches Interview mit Kachelmann führte.
Ich will hier nicht weiter über diese berichteten Einzelfälle streiten. Es geht um das drum herum, die Art und Weise und wie „Wahrheiten“ und Informationen gestreut werden. Denn mittlerweile lässt Sabine Rückert immer öfter auch „handfeste“ Zahlen durch einzelne Experten verlauten:
„Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel. Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und »Aussage gegen Aussage« steht. So ist es bei Vergewaltigungsvorwürfen besonders oft.“ (http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz) Auf welcher Grundlage der Richter zu dieser "Schätzung" kommt erfährt man nicht. Verwundert hat mich dann noch der diesem Zitat folgende weitere Abschnitt:
„Als eine der Hauptursachen für Justizirrtümer hat Eschelbach die Vorverurteilung des Angeklagten durch die – im Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft – agierenden Richter ausgemacht. Diese verließen sich allzu oft auf den Inhalt der Ermittlungsakte und eröffneten im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwälte das Hauptverfahren. Die Fixierung auf die – den Angeklagten belastende – Akte führe dazu, dass in Deutschland die Freispruchsquote unter drei Prozent liegt.“ In den USA - wo das Urteil von einer nicht mit den Akten vertrauten Jury gefällt wird - würde ein Drittel der Strafprozesse mit Freispruch enden, fügte Rückert noch nach. Man versteht, dass dies die Zahl an Freisprüchen ist, die ihr rechtmäßiger erscheint. Dabei kann man Frau Rückert beruhigen.
Wenn man sich die Daten zwischen 2001 und 2006 bzgl. Vergewaltigung/schwerer sexuellen Nötigung anschaut, dann folgen auf im Schnitt ca. 1.395 Anklagen ca. 1.069 Verurteilungen. Sprich ca. 76,63 % der Anklagen enden mit einer Verurteilung des Täters (Anmerkung: wobei der Löwenanteil der Anzeigen erst gar nicht zu einer Anklage führt) bzw. 23,37 % mit Freispruch. Hier stehen also 23,37 % Freisprüche laut Statistik gegen die 3 % in Rückerts Artikel, die sich wiederum auf den Bundesrichter beruft. Da scheint was nicht zu stimmen, oder?
"Klaus Püschel, Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts Hamburg, das die größte deutsche Opferambulanz betreibt, konstatiert, im Jahr 2009 hätten sich 27 Prozent der angeblich Vergewaltigten bei der ärztlichen Untersuchung als Scheinopfer erwiesen, die sich ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten. Nur in 33 Prozent der Fälle habe es sich erwiesenermaßen um echte Opfer gehandelt, bei den restlichen 40 Prozent sei die Rechtsmedizin zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen.“ (http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz/seite-2) Die bewusst falsch Anklagenden seien oftmals „gestörte Persönlichkeiten“, die „krankheitsbedingt zu extrem manipulativem Verhalten“ neigten, heißt es dann in dem Artikel weiter.
Klaus Püschel wird in einem anderen Artikel erneut zitiert: „Früher sei man in der Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass es sich bei fünf bis zehn Prozent der vermeintlichen Vergewaltigungen um Falschbeschuldigungen handelte, inzwischen aber gebe es Institute, die jede zweite Vergewaltigungsgeschichte als Erfindung einschätzten. In Püschels Opferambulanz haben sich im Jahr 2009 genau 132 Vergewaltigte vorgestellt: Bei 27 Prozent der Frauen hielten die Ärzte die Verletzungen für fingiert, bei 33 Prozent für echt. Bei den restlichen 40 Prozent haben die Hamburger Rechtsmediziner nicht ermitteln können, wer der Urheber der Blessuren war: der beschuldigte Mann oder das Opfer selbst.“ (http://www.zeit.de/2011/09/WOS-Kachelmann/seite-3)
Sabine Rückert berichtet in einer Talkrunde mit dem Titel „Kachelmann & Co. Wenn Journalisten zu Richtern werden“, dass sich die Betroffenen, bevor sie eine Anzeige machen, an dieses Hamburger Institut wenden und erst danach überlegen können, ob sie eine Anzeige machen oder nicht. Auch der Moderator der Runde hebt diesen Sachverhalt nochmal besonders hervor. Das ist eine wichtige Information, denn somit kann man die Zahl von 27 % „falschen Opfern“ nicht auf die real angezeigten Fälle übertragen! Man sehe sich jetzt erneut die beiden o.g. Ausschnitte aus der ZEIT an. Hier fehlt dieser wichtige Hinweis, so dass der Eindruck entsteht, die Zahlen ließen sich auf die angezeigten Fälle anwenden. Das Institut hätte über 1.500 PatientInnen im Jahr, berichtet Rückert in der Talkrunde weiter. Danach nennt sie dann wieder die Zahl von 27 % Scheinopfern. Auch hier spielt sie wieder mit den Zahlen und Informationen, denn in der Runde geht es um Vergewaltigungsdelikte. Auf 1.500 bezogen wären dass 405 „falsche Opfer“ alleine in Hamburg. In ihrem Artikel beziehen sich die 27% allerdings auf 132 Vergewaltigte im Jahr 2009, was „nur“ ca. 35 falsche Opfer bei Sexualdelikten sind.
Übrigens: In Hamburg sind Anzeigen gemäß §177 StGB (Vergewaltigung / Sexuelle Nötigung) stark gesunken. Zwischen 2000 und 2004 lagen sie um die 300. Zwischen 2007 und 2010 wurden laut Hamburger Polizeistatistik im Mittel nur noch 211,5 Anzeigen registriert (29,5 % weniger!). Irgendwie passt dieser Trend nicht ins Bild, wenn es um einen starken Anstieg von Falschbeschuldigungen geht.
Zurück zu den Artikelauszügen:
Der Gutachter Günter Köhnken (Hinweis: Dieser war zusammen mit einer anderen Gutachterin beauftragt, die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers im Fall Kachelmann zu beurteilen) schätzt im Interview, dass um die 30-40 Prozent der Fälle, die bereits als problematisch eingeschätzt worden sind, Falschaussagen seien, davon überwiegend Sexualstrafdelikte. „Und hier hat die Zahl der Erwachsenen – in der Regel Frauen – auffällig zugenommen, die behaupten, Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein und bei denen gleichzeitig eine psychiatrische Grundproblematik, meistens eine Persönlichkeitsstörung, vorliegt.“ Sabine Rückert fragt: „Warum sind es vor allem Frauen, die durch Falschbezichtigungen auffallen?“ Antwort des Gutachters: „Persönlichkeitsstörungen treten bei Frauen deutlich häufiger auf diese Weise zutage. (…)“ Man erfährt dann vom Gutachter, dass „geistig schlichte Mädchen“, die einen komplexen Tathergang berichten, glaubhaft sind. Die „hochbegabte und eloquente Zeugin“ müsse mit komplexeren Fragen rechnen, auch damit, dass der Fragende ihre Chronologie kaputt mache, kreuz und quer frage, um sie ggf. ins Schleudern zu bringen. (http://www.zeit.de/2008/15/Interview-Koehnken)
Am 11.07.2011 zitiert Rückert offensichtlich auf Grundlage des oben bereits zitierten Interwies mit Köhnken aus dem Jahr 2008 wie folgt „Der Kieler Psychologieprofessor Günter Köhnken, einer der gefragtesten Glaubwürdigkeitssachverständigen Deutschlands, schätzt die Quote der Falschbeschuldiger unter den von ihm Untersuchten auf 30 bis 40 Prozent.“ Aus als „problematisch eingeschätzten", selektiven Fällen wird nun „von ihm Untersuchten“, was gleich ganz anders klinkt, nämlich so, als ob er sich auf die Gesamtheit der Fälle beziehen würde.
Interessant ist hier, dass Günter Köhnken im Interviewa mit dem ZDF Magazin mona lisa (Sendung vom 27.08.2011) noch mal deutlicher die Zahlen zurechtrückt: „Ich bin mehrfach mit der Äußerung zitiert worden, dass 30 bis 40 Prozent der Aussagen über Vergewaltigungen falsch seien. Das ist ein ziemlich fundamentales Missverständnis, weil hier eine Äußerung aus dem Zusammenhang gerissen worden ist. Ich habe tatsächlich gesagt, dass ich natürlich nur die problematischen Fälle bekomme, also die Fälle, bei denen die Staatsanwaltschaft oder das Gericht schon einmal Probleme gesehen haben. (…) In diesen problematischen Fällen haben wir in der Tat einen höheren Anteil an Aussagen, die sich dann nicht bestätigen lassen, was nicht notwendigerweise heißt, dass sie falsch sein müssen.“ Auf die Frage, wie oft es denn bewusste Falschaussagen gebe, antwortet Köhnken: „Das habe ich eigentlich in den Gutachten, die ich gemacht habe, sehr selten erlebt.“ Das hört sich doch schon mal ganz anders an! Der Gutachter scheint gemerkt zu haben, dass er sich im Interview mit Sabine Rückert im Jahr 2008 unklar ausgedrückt hatte und sie seine Aussage zudem in ihrem Artikel vom 11.07.2011 falsch widergegeben hatte.
Rüdiger Deckers - Verteidiger in Düsseldorf und auf Sexualstraftaten spezialisiert – darf in einem anderen Artikel schätzen, dass die zu Unrecht Beschuldigten unter jenen Mandanten, die die Tat bestreiten (Anmerkung: was wohl fast alle tun), bei 40 bis 50 Prozent läge. Nur zwei Absätze über der o.g. Passage wurde übrigens eine Staatsanwältin zitiert, die nach 17 Jahren in ihrem Dezernat zu dem Schluss kam: »Die meisten Zeuginnen sagen die Wahrheit, auch wenn sie sich nicht immer nachweisen lässt« Das musste allerdings noch von Frau Rückert relativiert werden indem sie (deutlich aus einem anderen Zusammenhang gerissen) nachschiebt: „Aber sie sagt auch: »Ich traue jungen Frauen inzwischen alles zu.«“ Letzterer Satz wurde dann im Artikel als Zwischenüberschrift gleich noch dick gedruckt! Dann passte es wieder… So werden falsche Rückschlüsse und Bilder bei den LeserInnen erzeugt.
Vergessen sind offensichtlich die Dunkelfelduntersuchungen, die ein enormes Ausmass der sexuellen Gewalt belegen. „Von den Frauen zwischen Zwanzig und Sechzig sind 6,1 Prozent mindestens einmal von Familienangehörigen vergewaltigt oder genötigt worden. Hochgerechnet sind das rund 1,4 Millionen Frauen in Deutschland. Fast jede fünfte Frau ist als Kind einmal Opfer von sexuellen Übergriffen gewesen.“, schrieb Sabine Rückert noch 1995. Dass solche Zahlen - unter nicht juristischen, sondern objektiv beobachtenden Aspekten - nahelegen, dass die meisten Anklagen berechtigt sein könnten, scheint sie nicht mehr zu interessieren. 2007 schreibt Rückert: „Nur wenige Journalisten stemmen sich dem kollektiven Wahn um den sexuellen Missbrauch entgegen. Die meisten schwimmen uninformiert und erschüttert vom angeblichen Ausmaß der Katastrophe im Strom der Empörung mit.“ (http://www.zeit.de/2007/03/Inquisitoren_des_guten_Willens) In einer Email Antwort auf einen Leserbrief von mir schrieb Sabine Rückert 2003 u.a. "Durch die öffentliche Debatte und die mediale Informationsflut zum Thema Missbrauch bedingt, nehmen Falschbezichtigungen zu. Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre konnte ein Aussagepsychologe noch davon ausgehen, dass die Aussage eines Kindes, missbraucht worden zu sein, der Wahrheit entsprach. Heute ist das anders. Professor Undeutsch macht die Erfahrung, dass inzischen jede zweite Beschuldigung falsch ist. Die Vorwürfe seien ausgedacht oder induziert." Und sie hängte noch nach: "Was die Dunkelziffer betrifft, so gibt es leider viele Opfergruppen und vermeintliche Opfergruppen, die enorme Missbrauchszahlen in die Welt setzen, ohne den Schatten eines Beweises zu liefern." Nun, wenn man von einem enorm großen Ausmass von Falschbeschuldigungen ausgeht, dann passen halt die Zahlen aus wissenschaftlichen Dunkelfeldstudien einfach nicht mehr so Recht ins Bild...
Vergessen sind offenbar auch all die bekannten Möglichkeiten und Abläufe, um die vor allem die mit Opfern befassten Experten wissen, die zu juristischen Fehleinschätzungen und mangelhaften Beweisen führen, so dass viele Opfer keine Chance haben, die Täter je zur Rechenschaft zu ziehen. Vergessen ist, dass dieses Delikt seit je her von einem schweren Machtgefälle bestimmt ist. Vergessen ist, dass sexuelle Gewalt oft von Bekannten, Freunden, Partnern und Verwandten ausgeht und die Opfer gerade deswegen in ein großes Dilemma stürzen und sie ggf. verwirrenden Aussagen machen. Vergessen ist letztlich all die Aufklärungsarbeit der letzten Jahrzehnte.
In anderen Textstellen und Artikeln geht es um die Unglaubwürdigkeit von Anklägerinnen:
„ (…) immer häufiger stoßen die Sachverständigen bei den Zeuginnen auf vermeintliche Erinnerungen, die ihnen in Wirklichkeit von Lebensberatern, Sektengurus oder Therapeuten, also von Ratgebern, bei denen sie in einer psychisch labilen Phase Hilfe gesucht hatten, eingeimpft worden sind. Im Glauben, ein Sexualopfer zu sein, brechen die Irregeführten mit ihren Partnern und Familien und geraten tiefer und tiefer in die Krise“ und „Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe registriert man sorgenvoll die Manipulation der Opferzeugen durch »rechtlich Ungebildete mit Helfersyndrom«, wie es der Bundesrichter Axel Boetticher formuliert.“ (http://www.zeit.de/2008/15/Falsche-Zeugen)
Die ganze Diskussion um "falsche Erinnerungen" ist noch mal ein Thema für sich. Was mir dabei allerdings aufgefallen ist: Diese Diskussion wird vorwiegend von einigen männlichen Psychologen und Gutachtern und vielen vielen Vertretern von Vätervereinen, „Männerrechtlern“ und natürlich von den Beschuldigten selbst geführt. Was meist komplett fehlt sind Wortmeldungen der „Opfer“ dieser „induzierten Erinnerungen“. Man müsste doch davon ausgehen, dass die „vielen vielen“ Betroffenen, die an ihnen verübten Taten (die eingeredeten Erinnerungen von Missbrauch und Vergewaltigung und ggf. der Bruch mit Familie oder Vertrauten) irgendwann anklagen und öffentlich machen. Doch es herrscht Schweigen. Manchmal frage ich mich auch, was die heute Erwachsenen, damals der falschen Aussage bezichtigten Kinder in dem bekannten "Montessori-Prozess" (1994) oder dem "Worms-Prozess" (1997) heute dazu sagen würden? Würden sie sagen: Wir waren Opfer von suggestiven Befragungen und einer Massenhysterie oder würden sie sagen, wir waren reale Opfer sexueller Gewalt, wir bilden uns das nicht ein, wir sind heute Erwachsen und wissen, was uns passiert ist...
„Eine Frau, die einen Mann vernichten will, braucht dazu manchmal weder Messer noch Pistole. Sie braucht bloß eine gute Geschichte, eine, die von Vergewaltigung handelt.“, so beginnt Rückert einen weiteren Artikel. „Hochgradig verhaltensauffällige Zeuginnen“ und „Borderlinerinnen“ gelten als wenig wahrheitsliebende Zeuginnen, erfährt man weiter.
Sofern den Anklägerinnen psychische Phänomene nicht zur Last gelegt werden, sondern zur möglichen Glaubwürdigkeit verhelfen, wie im Fall Kachelmann durch die Aussagen des Traumatologen und Therapeuten Prof. Seidler, der der Anklägerin (und Patientin von ihm) die Diagnose „posttraumatischen Belastungsstörung“ ausgestellt hatte und von einer möglichen Dissoziation während der Vergewaltigung ausging, schreibt Rückert als Antwort: „Viele forensische Sachverständige halten allerdings wenig von der Traumatologie.“ und bezieht sich dabei mal wieder auf den umstrittenen Max Steller. Wer die anderen „vielen Sachverständige“ sind, schildert sie nicht.
In Rückerts Buch führt sie auch ein Interview (leider ohne Datumsangabe) unter der Überschrift „Die Schäden sind enorm“ mit - ihrer oft zitierten Quelle - dem Gutachter Max Steller über „Falschbeschuldigungen“, "Missbrauchsverdachtswelle", „Gutmenschentum“, "Pseudoerinnerungen" und über die Frage „was die Opferrolle so attraktiv macht“. Steller sagt bzgl. des sexuellen Missbrauchs: „Die Falschbeschuldigungen – das sind keine kleinen Zahlen mehr. Niemand kann genau sagen, wie viel Prozent die Fehlverurteilungen inzwischen ausmachen und wie viele Unschuldige im Gefängnis sitzen, aber ich bin sicher, dieses Dunkelfeld ist erheblich. Und dabei ist das Strafrecht noch am wenigsten betroffen. Weit größer sind die Kollateralschäden im Familienrecht. Da wird dann eben schnell ein geschiedener Ehemann vom Umgangsrecht mit seinem Kind ausgeschlossen. (…) Die Kinder (…) wachsen mit dem eingeimpften Gedanken auf, missbrauchte Kinder zu sein.“ (S. 89+90)
Solche Einschätzungen eines Fachmannes verleihen Rückerts Thesen auf den ersten Blick ganz schön Gewicht, obwohl Wörter wie „erheblich“ an sich erst einmal wenig aussagen. Sehr viel aussagekräftiger werden die o.g. Angaben allerdings, wenn man sich vor Augen führt, dass pro Jahr hoch angesetzte und maximal 1.000 Väter wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt werden. (Siehe meinen Beitrag vom 04.01.2011, in dem ich diese Zahl nachvollziehbar auf Grundlage statistischer Daten eingrenzen konnte) Von diesen werden laut Verurteilungsquote nur ca. 10 % verurteilt - sprich ca. 100 Väter. Laut Statistik wurden zudem z.B. im Jahr 2004 nur 27,1 % der Verurteilten mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung bestraft (Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, S. 103). Das bedeutet, dass von den 100 fiktiven Vätern nur 27 ins Gefängnis mussten. Ob unter diesen 27 Vätern auch einige unschuldig verurteilte sind, bleibt Spekulation. Ich persönlich halte es eher für unwahrscheinlich, dass bei einer solch extrem vorsichtigen Vorgehensweise der Justiz und niedrigen Verurteilungsquote der Anteil von Fehlurteilen besonders hoch ist. Nehmen wir - um Zahlen zu bekommen - einfach mal Rückerts oft genannte Zahl bei Sexualdelikten von 30 % Falschbeschuldigungen und niedrige 4 % auf der anderen Seite. Das wären dann höchstens 8 Väter (bei hohen 30 %) bis ein Vater (bei 4%), die fälschlich im Gefängnis sitzen. Was sagte Experte Steller noch? „Die Falschbeschuldigungen – das sind keine kleinen Zahlen mehr.“ Da er die „Kollateralschäden im Familienrecht„ als weit größer ansieht, als im Strafrecht, fragt man sich, wie viele Fehlurteile denn nun im allgemeinen Strafrecht bzgl. des Deliktes vorkommen sollen, wenn schon die mögliche Zahl von falsch verurteilten Vätern rechnerisch so niedrig ausfällt. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich finde es selbstverständlich schrecklich, wenn jemand unschuldig im Gefängnis sitzt. Das versteht sich irgendwie schon von alleine. Was ich aber auch erschreckend finde ist, wenn ein „Experte“ mit Angstszenarien um sich wirft, die sich ganz deutlich widerlegen lassen und zudem von einer hochrangigen Journalistin immer wieder zitiert wird. Zudem ist die Art und Weise und die Wortwahl, die Steller im Interview präsentiert, alles andere als sachlich und objektiv, sondern hochgradig politisch und emotional.
Übrigens gibt es auch eine große Untersuchung, die höchstpersönlich u.a. von Max Steller mit durchgeführt wurde: Busse, D., Steller, M. & Volbert, R. (2000): Forschungsbericht. Sexueller Missbrauch in familiengerichtlichen Verfahren. Von mir zitiert nach Bange, D. 2002: Falschbeschuldigungen. In: Bange, D. / Körner, W. (hrsg.) Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Hofgrefe Verlag, Göttingen.
Ausgewertet wurden 1.394 Berliner Akten zur Regelung des Umgangs und 1.500 Akten bzgl. Sorgerechtsregelungen. In nur 3,3 % (Umgang) bzw. 3% (Sorgerecht) der Fälle kam überhaupt ein sexueller Missbrauchsverdacht zur Sprache. Bange schreibt zusammenfassend: „Die Gesamtbetrachtung der Sorgerechtsfälle zeigt, dass in den seitens des Gerichtes nicht bestätigten Missbrauchsfällen, der Vorwurf in fast allen Fällen für die beschuldigten Elternteile keine negativen Konsequenzen bezüglich der Sorgerechtsentscheidungen hatte. Etwas anders ist das Ergebnis bei den Umgangsrechtsfällen mit sexuellen Missbrauchsverdacht. In fünf Fällen erfolgten Einschränkungen des Kontaktes des Kindes mit dem Verdächtigten, obwohl der Verdacht nicht bestätigt werden konnte.“ (Bange, 2002, S. 95) Diese fünf Fälle beziehen sich auf 45 Fälle, in denen überhaupt ein Verdacht zur Sprache kam. Sprich es stehen 40 Fälle, in denen sich der Verdacht etweder erhärten ließ und eine Einschränkung bzw. Ausschluss des Umgangs erfolgte oder er sich nicht erhärten ließ, aber keine Konsquenzen bzgl. der richterlichen Entscheidung zum Umgang erfolgten gegen diese fünf Fälle. Man fragt sich, ob sich Max Steller nicht mehr an seine eigene Studie erinnern kann wenn er sagt: „Da wird dann eben schnell ein geschiedener Ehemann vom Umgangsrecht mit seinem Kind ausgeschlossen.“
Schauen wir uns nun einige fundierte Zahlen an. Zwischen 1977 und 2006 endeten ca. im Mittel 17 % aller Anzeigen (bei Vergewaltigung und ab 1998 auch inkl. sexueller Nötigung) mit einer Verurteilung. (http://www.frauen-gegen-gewalt.de/dokumente/files/e905d4c573adfbd168a14f3993c1f35e.pdf) Wer sich zudem die polizeiliche Kriminalstatistik und Daten des statistisches Bundesamtes anschaut, wird ergänzend zu dem Ergebnis kommen, dass beim sexuellen Kindesmissbrauch nur bei ca. 10 % aller Anzeigen auch eine anschließende Verurteilung erfolgt.
Diese Zahlen an sich zeigen, dass niemand „Schuldig auf Verdacht“ ist, sondern die Justiz sich dem Delikt entsprechend sehr schwer tut, Beweise zu finden und Urteile zu sprechen. Die Studie (siehe letzten Link) zeigt zudem, dass nur bei 3 % der Anzeigen eine Falschbeschuldigung nachgewiesen werden konnte. Dabei wurden allerdings nur 100 Fälle untersucht, was nicht repräsentativ ist. Aussagekräftiger ist eine bayrische Studie aus dem Jahr 2005. In 7,4% (140 von 1894 Fällen) erfolgte eine Anzeige wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung (wobei mir nicht ersichtlich ist, ob diese Anzeigen auch zu einer Verurteilung führten und somit auch juristisch einwandfrei wären.). Diese Zahl aus der realen Statistik liegt fern ab von den Schätzungen, die in Rückerts Artikeln auftauchen. Interessant ist dazu noch folgendes: Soweit dies in den Akten vermerkt war ging nur in 40 von den 140 Fällen (28,6%) die Initiative zur Anzeige wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung direkt und ohne erkennbare Beeinflussung durch Dritte vom angeblichen „Opfer“ aus. Diese Informationen sind noch mal wichtig, da sie letztlich belegen, dass Frauen, die aus eigener Initiative anzeigen, seltener eine Tat vortäuschen oder falsch verdächtigen. Mit beinahe einem Drittel stellten zudem die Minderjährigen unter 18 Jahren einen relativ großen Anteil unter den 140 „falschen Opfern“, auch dies finde ich eine wichtige Information.
Allerdings zeigt die Studie auch, dass die an der Sachbearbeiterbefragung beteiligten polizeilichen Sachbearbeiter schätzen, dass der Anteil der Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen an allen Anzeigen gem. § 177 StGB im Durchschnitt ein Drittel (33,4%) beträgt. Gefühlte und geschätzte Werte bzgl. Falschanschuldigungen liegen auch hier relativ hoch. Warum ist das so? Die am häufigsten von den Sachbearbeitern genannten Gründe für Zweifel am Vorliegen einer Vergewaltigung / sexuellen Nötigung waren das Vortat- und das Nachtatverhalten des Opfers, widersprüchliche oder wenig detaillierte Aussagen, der Widerruf der Anzeige durch das Opfer, mangelndes Interesse an der Strafverfolgung und der Einfluss psychotroper Substanzen zur Tatzeit. Aber heißt das gleich, dass die Anschuldigerinnen lügen?
Hier einige beispielhafte Notizen der Sachbearbeiter, die zu ihren Zweifeln führten:
„Das Opfer ging mit dem Beschuldigten (nach der Tat) noch in eine
Gaststätte - als ob nichts gewesen wäre!“
Für mich ist dies kein Beweis für oder gegen die Glaubwürdigkeit. Man müsste hier nachforschen, ob das Opfer evtl. unter traumatischem Schock stand, zu dem Besuch der Gaststätte genötigt wurde, wie in Trance weiter funktionierte und ähnliches.
„Das Opfer ließ den Tatverdächtigen immer wieder freiwillig in die
Wohnung.“
Vergewaltigungen sind oftmals Beziehungstaten. Frauen, die vielleicht schon oft Gewalt durch den Partner erlitten haben, neigen zu einem Verharren in der Opferrolle und zu diffusem Verhalten. Auch hier müsste man weiteres abklären. Dazu schrieb übrigens höchst persönlich Sabine Rückert 1995 bzgl. Frauen, die in Frauenhäuser geflüchtet waren:
„Die meisten ihrer Frauen streben wieder heimwärts, kaum daß die blauen Flecken verblaßt und die Schürfwunden verheilt sind. Der Hannoveraner Staatsanwalt Thomas Klinge muß laufend Akten schließen und Verfahren einstellen, weil geschlagene oder vergewaltigte Ehefrauen ihre Anzeigen zurückziehen oder von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.“ (http://www.zeit.de/1995/15/Die_Keimzelle_der_Gewalt) Interessant ist an dieser Stelle auch folgende Info aus dem „Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland“: Frauen, die Opfer von sexuellem Missbrauch vor dem 16. Lebensjahr geworden waren, wurden in ihrem Erwachsenenleben doppelt so häufig wie andere Frauen Opfer von häuslicher Gewalt durch Partner und viermal so häufig Opfer von sexueller Gewalt. (vgl. S. 659) Sexueller Missbrauch in der Kindheit hat destruktive Folgen bzgl. der psychischen Situation der später Erwachsenen. Diese Situation wird offensichtlich von Tätern erkannt und ausgenutzt. Anstatt dies zu erkennen, wird den Frauen ihre psychische Situation vor Gericht leider manches mal dahingehend ausgelegt, dass sie grundsätzlich weniger glaubwürdig sind.
„Das Opfer wollte sich zunächst nicht vom Täter - zugleich Ehemann - trennen.“
Siehe vorherige Anmerkungen
„Opfer verweigerte eine Atemalkoholmessung und die Untersuchung in der Rechtsmedizin.“
Ich kann mir vorstellen, dass einige vergewaltigte Frauen es für sehr belastend empfinden, wenn ihr Intimbereich untersucht werden soll oder es als Anmaßung erleben, wenn sie auf Alkohol hin getestet werden sollen.
„Opfer hätte von sich aus keine Anzeige gemacht und sprach erst von Vergewaltigung, als sich der Tatverdächtige überall mit dem Geschlechtsverkehr mit ihr brüstete, und dies drohte, Ortsgespräch zu werden.“
Für mich ein nachvollziehbares Verhalten.
„Opfer erstattete erst rund zwei Monate später im Rahmen der Scheidungsauseinandersetzung Anzeige.“
Darf sich eine Frau nicht auch später überlegen, den Täter anzuzeigen? Vielleicht erfuhr sie weitere Demütigungen im Scheidungsverfahren und kam zu dem Schluss, jetzt doch auch die Tat anzuzeigen.
„Opfer stand zum Zeitpunkt der Anzeigeerstattung deutlich sichtbar unter Medikamenten- bzw. Drogeneinfluss, schlief ständig ein und konnte anfangs keine detaillierten Angaben machen.“
Auch Abhängige können vergewaltigt werden.
Dazu kommt, dass die Glaubwürdigkeit der Anzeigenden nach Angaben der Sachbearbeiter bröckelte, wenn z.B. „die Geschädigte keinerlei Gegenwehr leistete, obwohl dies problemlos möglich und Erfolg versprechend gewesen wäre.“, „das Opfer unter dem Einfluss von freiwillig konsumierten Substanzen wie Alkohol, illegalen Drogen oder Medikamenten stand und deshalb Erinnerungslücken hatte“, „die Initiative zur Aufnahme von Kontakten mit sexueller Komponente vom Opfer ausging.“, „das Opfer den Eindruck erweckte, es stünde der Anbahnung einer Beziehung positiv gegenüber.“
Die Polizei und die Justiz brauchen offensichtlich das perfekte Opfer. Nun, die Realität ist anders. Das „perfekte Opfer“ gibt es nicht. Dass das juristische System seine eigenen Regeln hat, ist bekannt. Dabei kann ich so einige juristische Hürden nachvollziehen, denn vor Gericht zählen nun einmal handfeste Beweise. Wir leben in einem Rechtsstaat und das ist auch gut so. Mir geht es hier nicht um die Justiz, sondern um Medien und Menschen wie Sabine Rückert, die trotz aller Erkenntnisse u.a. aus der Arbeit mit Opfern die Realität verdrehen, letztlich zum Vorteil für mutmaßliche Täter. Wenn die Menschen anfangen zu glauben, dass fast die Hälfte aller Anschuldigungen grundsätzlich falsch und erfunden sind, dann freuen sich vor allem die Täter da draußen und ihre mannigfaltigen Schutzpatronen. Wer etwas im Internet recherchiert wird schnell feststellen, dass Rückerts Artikel zitiert und kommentiert auf unzähligen Internetpräsenzen u.a. von Antifeministen, Maskulisten, der destruktiven Väterbewegung und von Pädosexuellen zu finden sind. Das an sich sollte einem schon zu denken geben. Noch mehr Sorgen macht mir allerdings, dass diese Artikel in der ZEIT stehen, die neben vielen einflussreichen Personen sicher auch von vielen Anwälten und RichterInnen gelesen wird. Frau Rückert sucht zusätzlich gezielt die Nähe zu JuristInnen, indem sie ihr Buch „Unrecht im Namen des Volkes“ u.a. am 20.04.2007 im Hamburger Ziviljustizgebäude und am 09.10.2007 im Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vorstellte und daraus las. (http://www.richterverein-hamburg.de/kultur/gbhver.htm#2007) Ihr Engagement erstreckte sich zudem - neben Fernsehauftritten - u.a. auch auf eine Podiumsdiskussion innerhalb der "Fachgruppentagung Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie" (Ende August 2009), die unter dem Titel „Justizirrtümer: Juristische und psychologische Ursachen“ stattfand und von einem Richter am OLG Frankfurt moderiert wurde. Rechtsanwalt Johann Schwenn war auch gleich mit von der Partie, ebenso wie der Gutachter Günter Köhnken, den Rückert in ihren Artikeln (siehe oben) zitiert hatte (man kennt sich halt).
Während ich mir vor Kurzem Gedanken zu diesem Text machte, kam ich zufällig mit einer mir unbekannten Frau ins Gespräch. Dies Frau war merkwürdig und schilderte mir als ihr Unbekannten von sich aus sehr intime Details. Ich erfuhr – ohne es zu wollen oder das Gespräch gesucht zu haben –, dass sie derzeit unter Medikamenten stehe. Sie hätte außerdem vor kurzem einen merkwürdigen Konflikt mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber, den sie mir dann schilderte. Der Arbeitgeber habe außerdem früher, als sie noch da war, Sex gewollt. Sie aber nicht, sie habe kurz darauf gekündigt. Außerdem sei sie als Kind misshandelt worden. Ein wirres Gespräch. Ich dachte, was wäre gewesen, wenn diese psychisch auffällige Frau von ihrem Arbeitgeber vergewaltigt worden wäre? Die Antwort war relativ klar, sie hätte vermutlich so gut wie keine Chance gehabt, dass sie ernst genommen würde.
Auch die durch Rückert und ihrem Lieblingsanwalt Schwenn der Falschbeschuldigung überführte „Amelie“ (über die in ihrem Buch und in ZEIT-Artikeln ausführlich berichtet wird) litt an der Persönlichkeitsstörung Borderline und Rückert kritisierte, dass diese Tatsache ihr im Prozess nicht angelastet wurde. Dieser aufgedeckte „ganz normale Justizirrtum“ baute allerdings auf sehr realen schweren Gewalterfahrungen von Amelie seitens ihres Vaters auf, die wohl auch zu der Persönlichkeitsstörung führten. Zitat aus Rückerts Artikel: "Er terrorisiert seine Frau, misshandelt seine vier Kinder, zerstört die Einrichtung. Am härtesten trifft es Amelies ältere Schwester Bianca. Sie wird getreten, in den dunklen Heizungskeller gesperrt und muss zur Strafe auf einem Bein im winterlichen Garten stehen. Nachbarn sehen es und helfen nicht. Bianca hört auf zu essen, sie erbricht sich bei den Mahlzeiten aus Angst vor ihrem Vater, und er zwingt sie, das Erbrochene wieder aufzuessen. (...)" Amelie wurde als Kind offensichtlich derart psychisch und physisch von ihrem Vater misshandelt, dass sogar der von Amelie ungerechtfertigt ins Gefängnis gebrachte Onkel M. in der Verhandlung um seinen Freispruch aussagt: „Ich hätte es verstanden, wenn sie ihren Vater mit einer Axt erschlagen hätte.“ (Rückert, 2007, S. 232)
Die entlarvte Lüge bzgl. des sexuellen Missbrauchs konnte ihre Kraft nur entfalten, weil drum herum vieles passte, weil Amelie real von ihrem Vater misshandelt worden war. Lassen wir an dieser Stelle auch einmal Amelie zu Wort kommen in einem Brief an ihren Vater, den Rückert in ihrem Buch zitiert: "(...) Oder Mama. Weißt Du, wie oft sie geheult hat, wenn Du mal wieder durchgedreht bist oder uns rausgeschmissen hast? Du hast geschrieben, Mama hätte gesagt, ich hätte Angst vor Dir. Ich hatte mal Angst, ja, besonders als ich noch zu Hause wohnte. Auch bei Oma konnte ich kein neues Leben beginnen, weil ich immer Schiss hatte, an unserem Haus vorbeizugehen. Du wolltest mir ja den "Arsch aufreißen", mich plattmachen und was weiß ich noch alles. (...) Du weißt gar nicht, wie weh Du allen getan hast. Was ich im Moment fühle, kann ich mit Worten nicht beschreiben. Sie sind dafür zu schwach. Nachts habe ich Albträume, und Du sagst einfach nur "Entschuldigung". " (Rückert, 2007, S. 21)
Die Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225 wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Amelies Vater hätte für seine realen Verbrechen abgestraft gehört. Amelie wählte die Falschbeschuldigung wegen sexuellen Missbrauchs als Weg und belastete zusätzlich den unbeteiligten Onkel (auch das steht unter Strafe und Amelie wurde dafür auch von Anwalt Schwenn angezeigt.). Das Ganze ist ein einziges tragisches Familiendrama und die Justiz machte zudem Fehler. Aber „ganz normal“ und „häufig“, wie Frau Rückert es auf die allgemeine Justiz überträgt und sieht? Wohl kaum, denn der Fall hat seine besondere und komplexe Geschichte und Dynamik.
Rückert nutzt diesen Einzelfall zudem für eine überleitende heftige Kritik gegen feministische Beratungsstellen. Fettgedruckt erscheinen in ihrem Artikel „Inquisitoren des guten Willens“ die Namen „Wildwasser“ und „Allerleirauh“. Rückert schreibt: „Feministische Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Kinder und Frauen schießen Anfang der neunziger Jahre aus dem Boden. Sie tragen bedeutungsschwangere Namen: Zartbitter, Wildwasser, Allerleirauh, Hautnah, Zerrspiegel, Schattenriss, Alraune, Belladonna, Kobra oder Trotz allem. (…) Als Amelie ihre Beschuldigungen erhebt, herrscht eine Art Inquisition des guten Willens im ganzen Land. Auch in Osnabrück.“ „Der Druck, der auf den Kindern laste,“ zitiert sie eine Absatz darüber mal wieder den Psychologieprofessor Max Steller, „führe zu den unglaublichsten, fantastischsten und absurdesten Schilderungen sexueller Übergriffe.“ Im Fall Amelie gründete die Lüge allerdings auf der realen Misshandlungsgeschichte, das war „der Druck, der auf ihr lastete.“, nicht der Einfluss durch feministische Beraterinnen. An dieser Stelle verwundert es überhaupt, dass die Beratungsstellen genannt und einfach so "abgeurteilt" werden. Denn im Fall Amelie war - so weit mensch den Recherchen von Frau Rückert folgt - keine Mitarbeiterin einer (feministischen) Fachberatungsstelle beteiligt.
In Rückerts Buch wird Verteidiger Schwenn zitiert, wie er einen einst Amelie betreuenden Psychiater befragt. Dieser Psychiater hatte Amelie eine Anwältin empfohlen, die ihm wiederum durch eine örtliche Beratungsstelle für missbrauchte Mädchen und Frauen bekannt war (das ist der einzige indirekte Kontakt zu einer solchen Beratungsstelle, von der man im Fall Amelie überhaupt erfährt!). Schwenn nennt die Namen der Beratungsstellen Wildwasser, Allerleirauh und Hautnah und sagt im Verlauf der Befragung: „Solche Vereine haben nachweislich reihenweise zu Fehlurteilen beigetragen.“ (S. 251) Und Punkt. Eine solche Behauptung wird von Rückert einfach so ohne weitere Kommentare oder gar Beispiele für konkret nachgewiesenes Fehlverhalten der genannten Stellen übernommen, als „Wahrheit“, die man wohl nicht weiter erklären muss...
Ich denke, ich konnte klar machen, dass Sabine Rückert oftmals unsauber arbeitet und gezielt das Meinungsbild bzgl. der Anklägerinnen von sexueller Gewalt zu deren Ungunsten beeinflusst. Dabei habe ich grundsätzlich nichts dagegen, dass über Falschbeschuldigungen berichtet wird (ich finde die o.g. 7,4% Anzeigen wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung auch nicht gerade wenig). Es kommt aber auf die Art und Weise und einen bewussten Umgang mit der Thematik an.
Gehen wir schließlich noch einmal zurück in das Jahr 1995. Sabine Rückert zitiert ausführlich Katharina Rutschky – DIE Protagonistin der „Missbrauch mit dem Missbrauch“-Bewegung vor allem in den 90er Jahren - , u.a. mit angeblich belegten 100 Fällen von Falschbeschuldigungen bei sexuellem Missbrauch. „Angeblich“ muss ich hier schreiben, weil Rutschky eine denkbar schlechte „Expertin“ ist. Rutschky, die überall eine aufkommende Missbrauchshysterie und unzählige falsch Beschuldigte sah und dies durch scheinbar wissenschaftliche Artikel und Bücher belegen wollte – schrieb im Jahr 2004 für das kleine Magazin „Campo de Criptana“ Ausgabe Nr. 4 (übrigens vor einem Interview unter der Überschrift "Die Pädos sind heute politisch auf sich allein gestellt" mit Prof. Dr. Rüdiger Lautmann (Autor des sehr umstrittenen Buches "Die Lust am Kind. Portrait des Pädophilen") und dem "Chefredakteur" der früheren Pädogruppe "Krumme 13" Dieter Giesekin !!) u.a. die strafrechtliche Verfolgung des Besitzes und des Handels mit Kinderpornographie würde „durch die Behauptung gerechtfertigt, dass zu ihrer Herstellung ja Kinder missbraucht werden“. und „Das traurige Triebschicksal eines pädophil veranlagten Menschen (welches Kind verliebt sich schon in einen älteren Menschen) soll und darf nach diesem Gesetz nicht einmal den Ausweg in die Imagination nehmen.“ (O-Ton Rutschky S. 23) und „Die Vorstellung, dass Pornographiekonsumenten mittelbar „Missbrauch“ fördern, ist auch insofern fragwürdig, als ja Film- und Schneidetechnik die täuschende Simulation von allem und jedem erlauben. Für Kriegsfilme wird ja auch kein Krieg geführt.“ (O-Ton Rutschky, S. 23) Die Frau, die früher lautstark (und oft auch gerne gehört) gegen die feministische Hysterie um sexuelle Gewalt wetterte, hat offenbar endgültig ihre Maske abgesetzt. Das hier noch mal zu erwähnen, war mir wichtig, dieser ganze Themenbereich ist ein Bereich mit unzähligen Abgründen.
Nun, Rückert zitiert in ihrem Artikel aus den 90er Jahren auch Zahlen zum Dunkelfeld und dem hohem Ausmass der sexuellen Gewalt. Sie schrieb: „Trotzdem sind es zigtausende Fälle in Deutschland, die gegen Frau Rutschkys hundert belegte Falschverdächtigungen stehen.“ Einige Jahre später scheint sich Sabine Rückert nicht mehr so recht an diesen Satz erinnern zu wollen. Denn auf einmal sind angeblich die Falschbeschuldigungen zur Normalität geworden, tauchen überall psychisch gestörte und rachsüchtige Frauen auf...
Am Ende des Textes habe ich mir noch eine Presseerklärung von Nafissatou Diallo, die Dominique Strauss-Kahn Vergewaltigung vorwirft, angesehen. Mir schossen die Tränen in die Augen, weil bei mir – trotz ihres Versuch, sich gefasst zu zeigen – ihre ganze verzweifelte Lage ankam. In solchen Momenten geht es auch um Wahrhaftigkeit, nicht um die Justiz. Wer ist wahrhaftiger, diese Frau oder Strauss-Kahn? Zwischen diesen zwei Unbekannten, die unterschiedlicher kaum sein könnten, wobei die Frau auch noch schlechtes Englisch spricht und bei ihrer Arbeit war, soll innerhalb von neun Minuten auf dem Boden einvernehmlicher Sex stattgefunden haben und das obwohl der ärztliche Bericht des St. Luke’s-Roosevelt Hospital in Manhattan nach Einlieferung der Anklägerin zu dem Schluss kam: "Diagnose: Aggression. Ursache der Verletzungen: Aggression. Vergewaltigung" (gemäss dem Bericht erlitt Diallo Verletzungen an der Vagina, eine Schulterzerrung und einen Bänderriss)? Glauben tut dies offensichtlich Sabine Rückert und viele andere auch. Es wird Zeit, dass diesem gesellschaftlichen Rückschlag – für den nicht nur Rückert verantwortlich ist – bzgl. des Umgangs mit Frauen, die sexuelle Gewalt anklagen, mehr entgegen getreten wird. Mein ausführlicher Text hier soll einen Beitrag dazu leisten.
- siehe ergänzend auch "Falschbeschuldigungen bei sexellen Missbrauch und falsche Informationen" Mit Zahlen, die auf Aussagen durch Experten beruhen, ist das manchmal so eine Sache...
da würde ich jetzt gerne vieles zu schreiben, weil mich die thematik beruflich wie auch indirekt privat beschäftigt... leider fehlt gerade mal die zeit. nur so viel erstmal: du machst imho den gleichen fehler wie rückert, indem du bestimmte aspekte (die du für sich genommen völlig richtig analysierst) in den fokus stellst und dafür andere ausblendest. die kritik an den sog. "kinderschutzvereinen", die rückert (ebenfalls sehr richtig) äußert, ist bspw. mehr als berechtigt... da sind VIEL zu viele leute am mitmischen, die alle möglichen interessen verfolgen, nur nicht den schutz von kindern vor gewalt, der ist bestenfalls "kollateralnutzen", wenn er überhaupt beabsichtigt ist). klingt hart, ist mit sicherheit nicht nicht die regel, aber gerade bei privaten initiativen mit dramatischen namen ist nach meiner erfahrung allerhöchste vorsicht geboten. bevor ich mit solchen leuten zusammenarbeite müßte schon einiges zusammenkommen.
AntwortenLöschenn andermal vllt mehr dazu, da könnte ich bände drüber schreiben :-(
Die meisten Beratungsstellen dieser Art sind Anfang der 90er Jahre gegründet worden, einige davon sind aus Selbsthilfegruppen heraus entstanden, andere durch Betroffene sexueller Gewalt gegründet worden. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass in dieser Aufbau- und Entwicklungsphase – neben Erfolgen – auch Fehler gemacht wurden, was u.a an der komplexen Thematik an sich liegt. Einzelne Berichte zeugen davon.
AntwortenLöschenIm Laufe der Zeit haben sich diese Beratungsstellen immer weiter professionalisiert und mit anderen Multiplikatoren vernetzt. Einhergehend mit der Professionalisierung und Erweiterung des deutschlandweiten Beratungsangebots stieg die Kritik. Das an sich ist schon aufschlussreich, denn eigentlich müsste die Kritik vor allem dann steigen, wenn das Angebot sich nicht qualitativ weiterentwickeln würde. Naja…
Fakt ist, ohne diese Beratungsstellen, die man nicht als „privat“ bezeichnen kann, sondern die in der Regeln Vereinsform haben und von den Kommunen, dem Staat und/oder auch der EU gefördert werden, dazu auch oftmals mit staatlichen Stellen zusammenarbeiten, würden Betroffene in diesem Land kaum direkte Hilfe bekommen. Zudem stellt für manche Stellen die Beratung zur sexuellen Gewalt auch nur eines von vielen Angeboten dar, manche sind nur auf sexuelle Gewalt spezialisiert.
Einen Rundumschlag zu machen, so wie Sabine Rückert dies tat, ohne dass sich ihre Kritik speziell auf ein Fehlverhalten einer Einrichtung im Fall Amelie bezieht (bei der keine Bratungsstelle involviert war), ist ungeheuerlich. Selbst wenn ein Fehlverhalten einer einzelnen Stelle nachweisbar wäre, lässt dass keinen Rundumschlag zu. Da könnte ich ja auch sagen, weil ein Anwalt mal Mist gebaut hat, sind alle Anwälte fragwürdig.
Nachtrag: Ich habe vorläufig die Kommentarfunktion auf Moderation umgestellt. Wegen dem langen Wochenende, was jetzt ansteht und weil es nicht lange dauern wird, bis hier die ersten Kommentare eintreffen, die einfach nicht lesenswert sein werden...
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